Energieausweis
| Zeiten ändern sich, somit auch Gesetze und damit die Anforderungen an unsere Gebäude! |
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Wann braucht man einen Energieausweis?
Gemäß Landesgesetz seit 01.April 2008 Landesgesetzblätter Steiermark Suchworte: "27/2008" |
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NEU ab 1.Jänner 2009!
EAVG (Energieausweisvorlagegesetz) |
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Energieausweis für Wohngebäude |
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude |
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*Umfassende Sanierung: zeitlich Zusammenhängende Renovierungsarbeiten an Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m², wenn deren Gesamtbaukosten 25 % des Bauwertes überschreiten, oder wenn zumindest 25% der Gebäudehülle des konditionierten Bruttovolumens einer Renovierung unterzogen werden Oder wenn zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil instand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschossdecke, Fassadenfläche, Haustechniksystem — der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen |
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